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Forschungszulage: Berater, Steuerberater oder Inhouse?

Forschungszulage: Berater vs. Steuerberater vs. Inhouse-Beantragung: Was lohnt sich wann?

Das Wichtigste in Kürze

•   Es gibt keine Beratungspflicht für die Forschungszulage – Inhouse-Beantragung, klassischer Steuerberater und spezialisierter Berater sind alle rechtlich gleichwertig zulässig.

•   Die Wahl hängt vor allem vom Umfang der FuE-Tätigkeit, der fachlich-technischen Komplexität und dem eigenen Zeitbudget ab – nicht primär von der Unternehmensgröße.

•   Erfolgsbasierte Vergütung bei spezialisierten Beratern verschiebt das finanzielle Risiko: Kosten entstehen nur bei tatsächlicher Bewilligung.

•   Die Entscheidungsmatrix weiter unten hilft, das eigene Unternehmensprofil schnell einzuordnen.

Drei Wege zur Forschungszulage – ein kurzer Überblick

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) schreibt keine externe Beratung vor. Grundsätzlich stehen drei Wege offen:

•   Inhouse-Beantragung: Das Unternehmen erstellt Projektbeschreibung, Antrag und Dokumentation vollständig selbst.

•   Klassischer Steuerberater: Die bestehende steuerliche Betreuung wird um die Forschungszulage erweitert.

•   Spezialisierter Forschungszulage-Berater: Ein auf FZulG fokussierter Dienstleister übernimmt fachlich-technische Prüfung, Antragserstellung und Begleitung durch den gesamten Prozess.

WelcherWeg sich lohnt, hängt weniger von einer pauschalen Regel als vom konkretenVorhaben ab – die folgenden Abschnitte ordnen das ein.

Wann reicht die Inhouse-Beantragung?

Eine sorgfältig dokumentierte Inhouse-Lösung kann ausreichen, wenn die folgenden Punkte zutreffen – Details zur nötigen Dokumentation finden Sie im Artikel Dokumentation für die Forschungszulage:

•   Eshandelt sich um ein einmaliges, klar abgegrenztes FuE-Vorhaben mit überschaubarem Umfang.

•   Im Unternehmen ist bereits Fachwissen zu den drei Förderkriterien vorhanden – Planmäßigkeit, technisches Risiko, Neuartigkeit.

•   Es besteht ausreichend internes Zeitbudget für Projektbeschreibung, Zeiterfassung und Nachweisführung.

Grenzen und Risiken:

•   Die fachlich-technische Abgrenzung gegenüber der BSFZ-Prüflogik wird häufig unterschätzt – eine unpräzise Projektbeschreibung erhöht das Risiko einer Ablehnung.

•   Bei einer späteren Betriebsprüfung trägt das Unternehmen allein die Beweislast für eine saubere Dokumentation – siehe dazu auch Antrag abgelehnt – was nun?.

Wann reicht der klassische Steuerberater?

Der bestehende Steuerberater kennt die steuerliche Gesamtsituation des Unternehmens und kann die Forschungszulage in vielen Fällen formal mit einbinden. Sinnvoll ist das insbesondere, wenn:

•   bereits ein Vertrauensverhältnis besteht und die steuerliche Abwicklung ohnehin dort erfolgt,

•   es sich um ein fachlich klar abgrenzbares, wenig komplexes FuE-Vorhaben handelt,

•   der Steuerberater bei der technischen Projektbeschreibung punktuell externe Unterstützung hinzuzieht.

Die Grenze liegt in der fachlich-technischen Prüflogik der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Sie unterscheidet sich von klassischer Steuerberatung und erfordert Erfahrung mit vergleichbaren FuE-Projekten – ein Spezialgebiet für sich.

Wann lohnt sich ein spezialisierter Forschungszulage-Berater?

Ein spezialisierter Berater zahlt sich in der Praxis vor allem dann aus, wenn mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

•   Regelmäßige, umfangreiche FuE-Tätigkeit mit mehreren Projekten pro Jahr statt eines Einzelfalls.

•   Hohe förderfähige Kosten, bei denen sich Fehler in der Abgrenzung finanziell deutlich auswirken.

•   Erhöhtes Risiko einer Nachforderung oder Kürzung bei Betriebsprüfung – siehe Nachforderung zur Forschungszulage erhalten –was nun?.

•   Der Wunsch nach durchgehender Begleitung über die gesamte Projektlaufzeit statt einer einmaligen Antragstellung.

Woran Sie einen tatsächlich qualifizierten Berater erkennen, haben wir im Artikel Woran erkennt man einen guten Forschungszulage-Berater? im Detail beschrieben.

Kosten-Nutzen: Wie verändert erfolgsbasierte Vergütung die Rechnung?

Bei spezialisierten Beratern ist erfolgsbasierte Vergütung in der Branche üblich – bezahlt wird nur bei tatsächlicher Bewilligung. Das verschiebt die eigentliche Entscheidungsfrage: Es geht nicht darum, ob man sich eine Beratung leisten kann, sondern ob der eigene Aufwand für Abgrenzung, Projektbeschreibung und Dokumentation den Wert des möglichen Fördervolumens rechtfertigt.

Da sich die Forschungszulage direkt an den förderfähigen FuE-Kosten bemisst (u. a. 35 % bzw. 25 % der Personalkosten für KMU bzw. größere Unternehmen, bis zu 4,2 Mio. Euro jährlich), wächst mit dem Umfang der FuE-Tätigkeit auch der absolute Betrag, um den es geht – und damit typischerweise auch der Nutzen einer spezialisierten Begleitung.

Für eine erste, unverbindliche Einschätzung der möglichen Förderhöhe im eigenen Fall eignet sich unser Forschungszulage-Rechner – das liefert eine konkretere Grundlage für die Entscheidung als eine pauschale Faustregel.

Entscheidungsmatrix: Welches Profil passt zu welchem Weg?

UnternehmensprofilEmpfohlener WegWarum
Einmaliges, kleines FuE-Vorhaben, Fachwissen im Haus vorhandenInhouse-BeantragungAufwand steht in einem vernünftigen Verhältnis zur überschaubaren Fördersumme
Laufende Steuerberatung, gelegentliche, klar abgrenzbare FuE-TätigkeitKlassischer Steuerberater (ggf. punktuelle externe Unterstützung)Vorhandenes Vertrauensverhältnis nutzen, Spezialwissen nur bei Bedarf zukaufen
Regelmäßige, umfangreiche FuE-Tätigkeit mit mehreren Projekten pro JahrSpezialisierter Forschungszulage-BeraterDie fachlich-technische BSFZ-Prüflogik erfordert tiefe, wiederkehrende Erfahrung
Hohe Fördersumme, Unsicherheit bei Abgrenzung oder Risiko einer KürzungSpezialisierter Forschungszulage-BeraterMögliche Fehlerkosten übersteigen die Beratungskosten deutlich

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Forschungszulage auch ganz ohne Berater beantragen?

Ja. Das FZulG schreibt keine externe Beratung vor. Entscheidend ist, ob im Unternehmen ausreichend Fachwissen und Zeit vorhanden sind, um die Förderkriterien sauber zu belegen und die Dokumentation über den gesamten Projektzeitraum zu führen.

Abwelcher Fördersumme lohnt sich ein spezialisierter Berater?

Eine feste Schwelle gibt es nicht – entscheidender als eine absolute Zahl ist das Verhältnis aus Komplexität des Vorhabens, eigenem Zeitaufwand und dem Risiko einer fehlerhaften Abgrenzung. Bei erfolgsbasierter Vergütung entsteht ohnehin kein Kostenrisiko ohne Bewilligung.

Kann mein Steuerberater die Forschungszulage einfach mitbeantragen?

Formal ja, da die Forschungszulage steuerlich verrechnet wird. Die fachlich-technische Prüfung der Förderkriterien ist jedoch ein eigenes Spezialgebiet, das sich von klassischer Steuerberatung unterscheidet – viele Unternehmen kombinieren daher beides.

Was passiert, wenn eine Inhouse-Beantragung fehlerhaft ist?

Im schlechtesten Fall wird der Antrag abgelehnt oder eine bereits ausgezahlte Forschungszulage bei einer späteren Betriebsprüfung anteilig zurückgefordert. Beides lässt sich durch eine sorgfältige, an den Förderkriterien orientierte Dokumentation von Anfang an deutlich reduzieren.

Fazit

Keiner der drei Wege ist per se richtig oder falsch – entscheidend ist, ob Umfang und Komplexität Ihrer FuE-Tätigkeit zum gewählten Ansatz passen. Banhoek Consulting begleitet Unternehmen erfolgsbasiert genau in den Fällen, in denen sich eine spezialisierte Betreuung auszahlt – bei einer Erfolgsquote von 95 % über mehr als 100 begleitete Projekte. Einen Eindruck davon vermitteln unsere Case Studies. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihr Vorhaben unverbindlich einordnen zulassen.

Liebe Steuerberater,

Wir bieten eine umfassende, professionelle Begleitung Ihrer  Mandanten bei der  Innovationsförderung. Sie fokussieren sich auf ihre standesrechtlichen Leistungen, unsere Experten übernehmen alle Formalitäten der Forschungszulage.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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