Banhoek Consulting – Ihr spezialisierter Forschungszulagenberater

Als unabhängiger Consultant für Forschungszulage begleiten wir Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen bei der erfolgreichen Beantragung und Nutzung der Forschungszulage. Dabei setzen wir auf:

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Juristisch fundierte Argumentation zur Absicherung der Förderfähigkeit
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Technisches Verständnis Ihrer Projekte – vom Algorithmus bis zur Prototypenentwicklung
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Effiziente Prozesssteuerung, die Ihre internen Ressourcen schont

Unser Vorgehen ist strukturiert, transparent und erfahrungsbasiert. Bereits im Erstgespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Förderchancen – und auf Wunsch eine individuelle Roadmap zur Umsetzung.

Forschungszulage Beratung:
Steuerliche Förderung von Innovationen

Forschungszulage: Dieser Begriff öffnet für viele Unternehmen eine Tür zu steuerlichen Vorteilen und Investitionssicherheit. Mit der Möglichkeit, Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen, ergeben sich für Unternehmen Chancen, die finanzielle Belastung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zu erleichtern. Doch was verbirgt sich hinter dieser steuerlichen Förderung, und wie können Unternehmen davon profitieren? Wie kann eine Forschungszulage Beratung unterstützen? Diesen Fragen gehen wir hier auf den Grund.

So unterstützen wir als Berater bei der Forschungszulage  

Das Verfassen eines technischen Antrags mit maximal 4.000 Zeichen mag zunächst simpel erscheinen, doch innerhalb dieses begrenzten Rahmens müssen Sie einen externen Gutachter überzeugen, dass Ihr Projekt sämtliche Programm-Anforderungen erfüllt, um die Freigabe der Bescheinigung zu erreichen.

Es ist essentiell, dass jeder Begriff präzise gewählt wird, um mit dieser Wortbegrenzung die notwendigen Informationen effektiv zu vermitteln. Als Ihr kompetenter und erfahrener Berater für die Forschungszulage müssen wir das Projekt nicht nur verstehen, sondern auch so darstellen, dass es für Außenstehende nachvollziehbar ist. Ebenso wichtig ist die Kenntnis sämtlicher (wechselnder) formaler Regularien, insbesondere:

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Erfüllung der Anforderungen für die Bescheinigung bzw. Forschungszulage.
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Beachtung der Dokumentationsvorgaben.
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Umgang mit Projektänderungen während der Laufzeit.

Unser Beratungsansatz: 
So gehen wir Schritt für Schritt vor

Anforderungen prüfen
In unseren kostenlosen und unverbindlichen Vorgesprächen erörtern wir, ob die Forschungszulage das richtige Förderinstrument für Sie ist und wie Sie davon profitieren können.

01

Antragserstellung
Unser Expertenteam erstellt mit Ihrem Input einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz im Web-Portal der BSFZ. Nach Ihrer Freigabe wird der Antrag eingereicht.

02

Zulage beantragen
Bei einer positiven Bescheinigung übernimmt unser Finanzamt-Team und stellt alle Unterlagen zusammen, die das Finanzamt zur Festsetzung und Auszahlung der Forschungszulage benötigt. Wir beantworten etwaige Rückfragen des Finanzamt und stimmen uns mit Ihrem Steuerberater ab.

03

Jährliche Erneuerung
Sollte Ihr Innovationsprojekt sich über mehrere Jahre erstrecken, übernehmen wir auch in den Folgejahren die Beantragung der Auszahlung beim Finanzamt für Sie. Ebenso unterstützen wir Sie bei Betriebsprüfungen, die als Prüfschwerpunkt die Gewährung der Fördermittel haben.

04

Worauf Sie bei der Beantragung der Forschungszulage achten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel „Forschungszulage beantragen: So geht’s“.

Banhoek Consulting ist Ihr Forschungszulage-Berater

Ein kompetenter Forschungszulage Berater unterstützt in allen Phasen und lässt Sie nicht im Stich, gerade auch in Hinblick auf mögliche spätere Finanzamt- oder Betriebsprüfungen.Ein guter Berater hat zudem einen Überblick über die Vielfalt der Förderlandschaft und kann beraten, welches Programm am besten zu Ihrem Entwicklungsprojekt passt und ob sich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren lässt.

Als Forschungszulage Beratung helfen wir bei der Identifizierung von F&E-Vorhaben, dem Aufbau der erforderlichen Dokumentation und kennen die Feinheiten in der Formulierung, um Ihre Projekte präzise und verständlich zu präsentieren. Nach Erhalt des Bescheids unterstützten wir Sie weiterhin bei der Dokumentation, der Ermittlung und dem Nachweis der entstandenen Kosten sowie bei der Auszahlung der Forschungszulage durch das Finanzamt.

Zu beachten ist, dass individuelle Beratungen zur steuerlichen Forschungsförderung nicht von der Bescheinigungsstelle angeboten werden - Sie werden von offizieller Stelle daher etwas "allein gelassen". Bei Banhoek Consulting als Ihr Berater für die Forschungszulage haben wir uns ausschließlich auf die Beantragung der Forschungszulage für innovative Tech-Unternehmen spezialisiert. Gerne helfen wir auch Ihnen, an diese attraktiven Fördermittel zu gelangen.

Für welche Unternehmen lohnt sich die Forschungszulage-Beratung?

Wir beraten Unternehmen jeder Größe und Branche: Ob junges Start-up, etabliertes mittelständisches Unternehmen oder internationaler Großkonzern – als Berater  unterstützen wir Unternehmen jeder Größenordnung bei der Nutzung der steuerlichen Forschungszulage.

Unsere Beratung richtet sich an alle Organisationen, die innovative Forschung und Entwicklungen vorantreiben – unabhängig davon, ob sie aus der Industrie, Dienstleistungen, dem Softwarebereich, der Medizintechnik, dem Maschinenbau oder anderen technologiegetriebenen Branchen stammen. Entscheidend ist nicht Ihre Größe, sondern Ihre Innovationskraft – und die machen wir gemeinsam förderfähig.
TIPP: Mit unserem Forschungszulagenrechner können Sie unverbindlich und anonym berechnen, wie hoch Ihre potenzielle Förderung ausfällt.

Die Forschungszulage: Das Wichtigste in Kürze

Förderkriterien
Förderberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.
Rückwirkende Förderung
Als einziges Förderprogramm ist hier die rückwirkende Beantragung für bis zu vier Jahre möglich.
Themenfreiheit
Ein  Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben, alle Branchen sind förderfähig.
Maximalförderung
Die maximale Forschungszulage pro Jahr beträgt 3,5 Millionen Euro ab dem 28. März 2024.

Häufige Missverständnisse bei der Forschungszulage-Beratung

Trotz wachsender Bekanntheit gibt es rund um die Forschungszulage viele Missverständnisse:

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„Nur große Forschungsvorhaben werden gefördert.“Falsch. Auch kleinere, iterative Entwicklungsprojekte – etwa im Softwarebereich – können förderfähig sein.
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„Es muss ein Forschungslabor vorhanden sein.“Nein. Entscheidend ist der innovative Charakter der Tätigkeit, nicht die physische Ausstattung.
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„Rückwirkend geht nichts.“Doch! Es können auch vergangene Projekte geltend gemacht werden, sofern sie noch nicht verjährt sind.
Durch professionelle Beratung lassen sich diese und weitere Stolpersteine frühzeitig ausräumen. Sprechen Sie uns an und lassen sich durch unsere Forschungszulage-Experten beraten.

Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihr Forschungsvorhaben zu besprechen!

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