Forschungszulage beantragen: So geht’s

Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt: Zuerst stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) – Bearbeitungszeit maximal drei Monate. Mit positiver Bescheinigung stellen Sie anschließend den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt über Mein ELSTER. Der Antrag kann vor, während oder bis zu vier Jahre nach Abschluss des Vorhabens gestellt werden.

Menschen. Projekte. Fortschritt.

Erfolgsgeschichten mit Banhoek Consulting

Tino Heidötting, Geschäftsführender Gesellschafter von medo check
Medo Check GbR

Gesundheit & Medizintechnik

Software & IT

Über Daten zu Therapie-Erfolgen

Personalisierte Trainingstherapie mit KI – und rund 370.000 € Forschungszulage für die Entwicklung.

Die Forschungszulage verschafft uns Freiräume zum Forschen – Banhoek hat die Argumente geliefert, die den Ausschlag gaben.

Tino Heidötting

Geschäftsführender Gesellschafter von medo check

Case Study lesen
Eric Dörheit, CEO und Co-Founder der Data Spree GmbH
Data Spree GmbH

Industrie & Maschinenbau

Software & IT

KI statt Fließband-Kontrolle

Industrielle Bildverarbeitung mit Low-Code-KI: Forschungszulage schafft finanziellen Spielraum für die Entwicklung.

Dank Banhoek konnten wir eine hochkomplexe KI-Innovation durch staatliche Förderung refinanzieren – schnell, effizient und ohne Stress.

Eric Dörheit

CEO und Co-Founder der Data Spree GmbH

Case Study lesen
Jens Meichsner und Niels Grabbert Geschäftsführer, stenon GmbH
Stenon GmbH

Agrartechnologie

Echtzeitwerte statt Laboranalyse

Bodendaten direkt auf dem Feld: Wie stenon seine komplexe Forschung für die Forschungszulage nachvollziehbar machte.

Banhoek hat unser Projekt auf den Punkt gebracht – komplex, international, förderfähig.

Jens Meichsner und Niels Grabbert

Geschäftsführer, stenon GmbH

Case Study lesen
Dr. Karsten Jänsch, CEO der Datalyze Solutions GmbH
Datalyze Solutions GmbH

Industrie & Maschinenbau

Software & IT

KI optimiert Produktions-Planung

Flexible Personal- und Produktionsplanung mit KI. Die Bescheinigung gelang mit Banhoek im ersten Anlauf.

Mit Banhoek haben wir die Forschungszulage strategisch genutzt.

Dr. Karsten Jänsch

CEO der Datalyze Solutions GmbH

Case Study lesen
Thomas Schneider, Geschäftsführer der inovoo GmbH
Inovoo GmbH

Software & IT

KI trifft Bürokratie – staatlich gefördert

Dokumente im Kontext verstehen und automatisch verarbeiten: Wie inovoo die Entwicklung von NOVO CxP fördern ließ.

Banhoek hat das Projekt smart geschnitten und passgenau bei den Gutachtern platziert!

Thomas Schneider

Geschäftsführer der inovoo GmbH

Case Study lesen
Tristan Spilker, Chief of Staff bei der enneo GmbH
Enneo GmbH

Energie & Mobilität

Software & IT

KI, die Energieprozesse versteht

Ein Multi-Agent-System für die Energiewirtschaft: Wie aus technologischer Komplexität ein überzeugender Förderantrag wurde.

F&E bedeuten für uns, Grenzen auszutesten. Die Forschungszulage verschafft uns zusätzlichen planbaren Spielraum, diese Grenzen konsequent zu verschieben und Innovation in der Energiebranche voranzutreiben.

Tristan Spilker

Chief of Staff bei der enneo GmbH

Case Study lesen
Alle Case Studies entdecken

Wer ist zur Beantragung der Forschungszulage berechtigt?

Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Forschungszulage beantragen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Branche die Unternehmen tätig sind – sei es in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gewerbebetrieb.
‍
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen FuE-Vorhaben durchführen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und zu einer der folgenden Kategorien gehören:
Eine aktivierte Checkbox
Grundlagenforschung
Eine aktivierte Checkbox
industrielle Forschung
Eine aktivierte Checkbox
experimentelle Entwicklung
Unternehmen, die aufgrund ihrer sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivitäten von der Steuer befreit sind (wie etwa gemeinnützige Organisationen, religiöse Einrichtungen oder kulturelle Institutionen), können keine Forschungszulage beantragen. Denn die Forschungszulage wird nicht einfach nur ausgezahlt, sondern steuerlich angerechnet, was eine Steuerpflicht voraussetzt.

100+ innovative Unternehmen vertrauen unseren Dienstleistungen

Exkurs: Was sind steuerpflichtige Unternehmen?

Eine juristische oder natürliche Person, die in Deutschland Einkünfte erwirtschaftet, wird in der Regel als steuerpflichtiges Unternehmen bezeichnet. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen und die entsprechenden Steuern gemäß den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu entrichten.

Wir sind Ihre Fördermittel-Experten für Ihre FuE-Vorhaben

Banhoek Consulting unterstützt Sie bei der Beantragung Ihrer Forschungszulage für Ihr Start-up, Tech-, SaaS-, Software-, Biotech- oder Maschinenbau-Unternehmen. Wir helfen Ihnen, Zuschüsse von bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr zu erhalten – ohne Risiko! Denn Sie bezahlen uns nur im Erfolgsfall.

Bei uns profitieren Sie von Domain-Expertise im Tech-Sektor, einem umfangreichen Expertennetzwerk, einer beträchtlichen Erfolgsquote eingereichter Anträge sowie jahrelanger Erfahrung in der Forschungszulageberatung. Also vertrauen Sie uns Ihr Antragsverfahren zur Forschungslage an und lassen Sie uns gemeinsam Ihre FuE-Vorhaben realisieren. Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch!

So helfen wir Ihrem Antrag auf Forschungszulage

Das Antragsverfahren kann oft sehr herausfordernd sein. Besonders die Interpretation und Anwendung der Kriterien (Neuartigkeit, Ungewissheit, Planmäßigkeit), die FuE-Vorhaben für die Forschungszulage erfüllen müssen, fällt vielen Unternehmen schwer. Dabei sind sie einfach erklärt: Wenn zu Beginn eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts unklar ist, ob das angestrebte Ziel erreichbar ist oder wie viele Ressourcen für die Lösung benötigt werden, ist die Wahrscheinlichkeit einer Förderung besonders hoch. Damit Sie nicht allein und womöglich ratlos dastehen, unterstützen wir Sie als Berater für Forschungszulage von Banhoek Consulting von Beginn an wie folgt.

Kostenloses Beratungsgespräch

Vereinbaren Sie jetzt Ihren 30-minütigen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Unsere Experten stehen bereit, um Ihre Fragen zur Forschungszulage zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen das Potenzial für Ihr Unternehmen zu erkunden.

01

Kick-off-Workshop

Bei einer Zusammenarbeit startet das Projekt mit einem etwa dreistündigen Workshop. Darin analysieren unsere Experten Ihr Forschungsvorhaben und Ihr Unternehmen im Detail, um die Förderfähigkeit eingehend zu prüfen.

02

Antragstellung

Die Erkenntnisse aus dem Workshop, Experteninterviews, Dokumentenrecherche und der Analyse Ihres Vorhabens werden sorgfältig ausgearbeitet und in die Antragsformulare überführt, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

03

Projektbegleitung

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle – inklusive der Beantwortung von Fragen und der Abwicklung des Prozesses. Von der Prüfung des positiven Bescheids bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Finanzamt sind wir an Ihrer Seite.

04

Das Antragsverfahren: So funktioniert's

Ihren Antrag auf Forschungszulage für Ihr Unternehmen können Sie jederzeit stellen – also vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens. Sie dürfen ihn sogar bis zu vier Jahre rückwirkend stellen. Haben Sie sich nun also entschlossen, Ihr FuE-Vorhaben durch eine Forschungszulage fördern zu lassen, dann beantragen Sie sie in zwei Schritten.
01

Antrag auf Erteilung einer FuE-Bescheinigung bei der BSFZ

Zuerst müssen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz beantragen. Sie ist die Voraussetzung (Grundlagenbescheid) für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (siehe Punkt 2). In einem einzigen Antrag können mehrere FuE-Vorhaben angegeben werden.Die BSFZ beurteilt dann Ihr FuE-Vorhaben, prüft also, ob es für eine Forschungszulage qualifiziert ist. Handelt es sich um ein begünstigtes FuE-Projekt, dann erhalten Sie von der BSFZ eine FuE-Bescheinigung, die unmittelbar an das zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens übermittelt wird. Die Bearbeitungszeit der BSFZ beträgt maximal drei Monate.
02

Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt

Mit der erhaltenen FuE-Bescheinigung stellen Sie den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt – elektronisch über das Online-Portal Mein ELSTER. Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest und rechnet sie auf Ihre nächste fällige Steuerzahlung an. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt (§ 10 FZulG).

Alles digital

Das gesamte Antragsverfahren für die Forschungszulage erfolgt online.

Gemeinsam maximieren wir die Förderung für Sie!

Minimaler Aufwand

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab - Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf ein Minimum.

Das deutsche Steuersystem ist komplex. Die Beantragung der Forschungszulage ist mit zahllosen formellen und inhaltlichen Hürden versehen, die zur Ablehnung von förderfähigen Projekten führen können. Minimieren Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung dieses Risiko. Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie. Nach einem initialen Workshop erstellen unsere Experten die Antragsdokumentation komplett eigenständig.
Erfolgsbasierte Bezahlung

Sie bezahlen uns nur, wenn der Antrag auf Forschungszulage erfolgreich war.

Ihnen entsteht in der Zusammenarbeit keinerlei Risiko. Wir arbeiten erfolgsbasiert, so dass unsere Interessen mit Ihren gleichgeschaltet sind: die maximale Förderungshöhe zu erreichen! Nur wenn wir gemeinsam erfolgreich sind und Sie eine rechtsverbindliche Zusage über die Forschungszulage erhalten, wird unsere erfolgsbasierte Provision fällig. Wir bieten dieses Modell an, da wir von der Qualität unserer Arbeit überzeugt sind.
Maximale Zulagenhöhe

Wir sichern die maximal mögliche Zulagenhöhe für Ihr F&E-Vorhaben.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Fördermittelberatung identifizieren wir passgenau Vorhaben und Projekte in Ihrem Unternehmen, die den Förderungskriterien der Forschungszulage entsprechen. Die falsche Dimensionierung des Vorhabens birgt ein erhebliches Risiko auf Ablehnung des Antrags oder auf zu geringe Förderung. Wir maximieren das Ergebnis für Sie.

Ihr planbarere Weg zur Forschungszulage

Mit der Beantragung der Forschungszulage konzentrieren Sie sich auf den größten Fördermittel-Hebel für innovative Tech-Unternehmen. Unser bewährtes System stellt sicher, dass wir gemeinsam für Sie eine erfolgreiche Beantragung erreichen.

Kostenloses Beratungsgespräch

Unsere Experten geben Ihnen eine fundierte Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihrer Projekte und beantworten alle Ihre Fragen zur Forschungszulage.
Sind alle Ampeln auf grün, können wir mit dem Projekt starten.  

01

Antragserstellung & Einreichung

Unser erfahrenes Expertenteam für Ihren Antrag umfasst drei Personen, die auf Basis der Branchenexpertise ausgewählt werden und den Antrag für Sie erstellen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und stellen mit bewährten Vorlagen, moderner KI-Unterstützung und Projektmanagement-Software sicher, dass die Beantragung effizient, planbar und mit höchster Qualität abläuft.  

02

Abruf beim Finanzamt

Nach der positiven Bescheinigung Ihres Antrags übernimmt unser Team Finanzamtkommunikation und stellt sicher, dass Sie die Forschungszulage schnellstmöglich ausgezahlt bekommen. Wir wissen genau, welche Informationen und Unterlagen das Finanzamt benötigt, reichen diese ein, beantworten etwaige Rückfragen und prüfen die Festsetzungsbescheide. Bei mehrjährigen Projekten übernehmen wir diese Arbeiten auch in den Folgejahren.

03

Rechtssicherheit durch Begleitung

Im Rahmen von Betriebsprüfungen sind erhaltene Zuschüsse häufig ein Prüfungsschwerpunkt. Wir stehen Ihnen in diesem Fall als kompetente Ansprechpartner zu Seite.
Ebenso beraten wir Sie bei der strategischen Nutzung von weiteren Fördermitteln und der Kombination mit der Forschungszulage.

04

FAQ zur Beantragung der Forschungszulage

Wer ist zur Beantragung der Forschungszulage berechtigt?
‍
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Rechtsform, Branche oder Größe, vom Start-up bis zum Großkonzern. Voraussetzung ist, dass ein förderfähiges FuE-Vorhaben durchgeführt wird, das nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat und einer der drei Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen ist. Ausgenommen sind Organisationen, die aufgrund ihrer Tätigkeit von der Steuer befreit sind, etwa gemeinnützige, religiöse oder kulturelle Einrichtungen – da die Forschungszulage steuerlich angerechnet wird, setzt sie eine bestehende Steuerpflicht voraus. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren zusätzlich von einem höheren Fördersatz von 35 % statt 25 %, den sie gesondert beantragen müssen.
‍
Welche Kriterien muss mein FuE-Vorhaben erfüllen?
Nach § 6 FZulG prüft die BSFZ drei Kriterien, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen: Neuartigkeit (das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse oder Fertigkeiten ab), technisches Risiko bzw. Unwägbarkeit (es bestehen wissenschaftlich-technische Risiken, die den Projekterfolg gefährden können) und Planmäßigkeit (ein systematisches Vorgehen mit klar definierten Zielen, Zeit- und Ressourcenplanung).
‍
Kann der Antrag rückwirkend gestellt werden?
Ja. Der Antrag auf Forschungszulage kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt gestellt werden – vor, während oder nach Abschluss des FuE-Vorhabens. Rückwirkend ist eine Beantragung für bis zu vier Jahre möglich, begrenzt durch die reguläre steuerliche Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Das macht die Forschungszulage im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen besonders planungssicher: Auch bereits abgeschlossene oder laufende Projekte aus den vergangenen Jahren lassen sich nachträglich noch für die Förderung prüfen und anmelden – ein Vorteil, den klassische Förderprogramme mit Antragsfristen vor Projektbeginn nicht bieten.
‍
Läuft die Antragstellung komplett digital ab?
Ja, beide Antragsschritte laufen vollständig digital ab. Die Bescheinigung wird über das Online-Portal der BSFZ beantragt, inklusive Upload der Projektbeschreibung und aller erforderlichen Nachweise. Nach positiver Bescheinigung erfolgt der zweite Schritt – die Festsetzung der Forschungszulage – elektronisch über das Portal Mein ELSTER beim zuständigen Finanzamt. Ein Postversand oder persönliches Erscheinen ist in keinem der beiden Schritte notwendig, was den Prozess auch für Unternehmen ohne Sitz in der Nähe eines Finanzamts oder der BSFZ unkompliziert macht.
‍
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Für die Bescheinigung durch die BSFZ liegt die Bearbeitungszeit bei maximal drei Monaten. Für den zweiten Schritt, die Festsetzung durch das Finanzamt, gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist – die tatsächliche Dauer hängt von der Auslastung des zuständigen Finanzamts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Praxis empfiehlt es sich daher, den Antrag frühzeitig und vollständig einzureichen, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
‍

Ihr Vorteil bei Banhoek Consulting

Lassen Sie sich bei der Antragstellung gerne von unseren Forschungszulage-Beratern  unterstützen! Als Fachleute kennen wir uns nicht nur mit allen Spezialfällen der Forschungszulage gut aus, sondern helfen Ihnen auch, sie mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren, wenn dies für Sie in Fragen kommt.
‍
Sie bezahlen uns nur, wenn Ihr Antrag auf Forschungszulage erfolgreich ist.
‍
‍
In der Zusammenarbeit mit uns entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, denn wir arbeiten erfolgsbasiert. Das heißt, dass unsere erfolgsbasierte Provision nur mit einer rechtsverbindlichen Zusage über Ihre Forschungszulage fällig wird.

Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann

Geschäftsführender Gesellschafter
Banhoek Consulting: Ihre Experten für die Beantragung der Forschungszulage. Über 100  erfolgreiche Anträge, Erfolgsquote  >95%. Mehr als 30 Mio. € Förderung für unsere Kunden erzielt.   

Unsere Experten prüfen, wie hoch Ihr Anspruch auf Förderung ist!

Jetzt Termin für eine unverbindliche Potenzialabschätzung buchen.