Steuerliche Forschungszulage

Bis zu 35% staatliche Förderung für Ihre Innovationen.

Banhoek Consulting beantragt die steuerliche Forschungszulage für Sie auf Erfolgsbasis. Erhalten Sie bis zu 35% Ihrer F&E-Aufwände für Innovationen vom Staat erstattet.
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Bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr Kostenerstattung
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Kosten der letzten 4 Jahre rückwirkend förderfähig
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Zahlung nur bei erfolgreicher Förderung
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Erfolgsquote von 95% genehmigter Anträge
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Portrait Oliver Skrabl
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Mit Banhoek Consulting konnten wir unsere Innovationskraft ausbauen. Von der Idee bis zur Bescheinigung haben uns klare Strukturen, Fachwissen und ein praxisnaher Blick auf unsere Technologie überzeugt.
Oliver Skrabl, Geschäftsleitung der Porter GmbH
Philipp Nienhaus, Projektingenieur Produktion
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Dank Banhoek Consulting konnten wir uns auf die technische Umsetzung konzentrieren und hatten die Sicherheit, dass unser Projekt förderfähig ist.
Philipp Nienhaus, Projekt-Ing. Produktion, FRAISA SA
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Die Forschungszulage verschafft uns Freiräume zum Forschen – Banhoek hat die Argumente geliefert, die den Ausschlag gaben.
Tino Heidötting, Geschäftsführender Gesellschafter von medo check
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Thomas Schneider, Geschäftsführer der inovoo GmbH
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Banhoek hat das Projekt smart geschnitten und passgenau bei den Gutachtern platziert!
Thomas Schneider, Geschäftsführer der inovoo GmbH
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Dr. Karsten Jänsch, CEO der Datalyze Solutions GmbH
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Mit der Hilfe von Banhoek Consulting haben wir die Forschungszulage strategisch genutzt.
Dr. Karsten Jänsch, CEO der Datalyze Solutions GmbH
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Dank Banhoek konnten wir eine hochkomplexe KI-Innovation durch staatliche Förderung refinanzieren – schnell, effizient und ohne Stress.
Eric Dörheit, CEO und Co-Founder der Data Spree GmbH
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Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung, die Unternehmen in ihren Forschungs- und Innovationsaktivitäten unterstützt – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Besonders attraktiv ist die Förderung, da ein Teil der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich geltend gemacht werden können. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den folgenden drei Kategorien.

Grundlagenforschung

Die Grundlagenforschung umfasst Experimente oder wissenschaftliche Arbeiten, um neues Wissen zu generieren, das nicht unmittelbar kommerziell verwertbar ist.
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Industrielle Forschung

Die industrielle Forschung zielt darauf ab, die Grundlagen für neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu schaffen oder bestehende weiterzuentwickeln.
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Experimentelle Entwicklung

Die experimentelle Entwicklung beinhaltet die Kombination oder Weiterentwicklung bereits vorhandener Produkte oder Verfahren.
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Welche Unternehmen sind berechtigt zur Beantragung der Forschungszulage?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die nicht von der Besteuerung befreit sind und die Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Förderung) durchführen, können die Forschungszulage beantragen. Dazu gehören Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittelgroße Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Großunternehmen. Dies umfasst Unternehmen aus den verschiedensten Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.

Unternehmen, die eine Forschungszulage beantragen wollen, müssen FuE-Vorhaben durchführen, die erst nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Weitere Informationen dazu, wer zur Beantragung der Forschungszulage berechtigt ist, finden Sie in unserem verlinkten Wissensartikel.

Exkurs: Was sind Forschungs- und Entwicklungs­projekte?

Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) beinhalten strukturierte und kreative Tätigkeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu generieren und anzuwenden. Dies kann die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen beinhalten. Aber auch bedeutende Verbesserungen an bereits bestehenden Produkten können zu F&E-Projekten zählen. F&E-Förderung ist das zentrale Motiv der steuerlichen Forschungszulage.

Höhe der Forschungszulage

Die Forschungszulage wird individuell berechnet und beträgt 25 %
(bei KMU 35 %)
einer bestimmten Bemessungsgrundlage. Diese berechnet sich aus der Summe der förderfähigen Aufwendungen, die aktuell bei maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr liegt. Die Festsetzung der Forschungszulage erfolgt durch das Finanzamt.

Das Besondere an der Forschungszulage ist, dass sie nicht einfach ausgezahlt, sondern auf die zu zahlende Steuer angerechnet wird. Sie wird Unternehmen nur dann ausgezahlt, wenn der Betrag die gesamte Steuerlast übersteigt. Der Maximalbetrag der Auszahlung beträgt eine Million Euro jährlich.

Was kann bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden?

Da die Forschungszulage nicht auf Branchen oder Themen beschränkt ist, können nicht nur klassische F&E-Vorhaben gefördert werden, sondern alle Entwicklungsprojekte der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, was eine umfassende F&E-Förderung ermöglicht.

Daher gehören zu den förderfähigen Ausgaben:
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der Bruttoarbeitslohn der F&E-Beschäftigten,
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die Kosten für Auftragsforschung oder Kooperationsprojekte (davon sind bis zu 70 % förderfähig),
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die Eigenleistungen von Einzelunternehmern (bis zu 70 €/h bei max. 40 h/Woche) und
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Sachkosten.
TIPP: Mit unserem Forschungszulagenrechner können Sie unverbindlich und anonym berechnen, wie hoch Ihre potenzielle Förderung ausfällt.

Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet Unternehmen in schwierigen Zeiten Investitionssicherheit. Mit erfüllten Voraussetzungen haben sie laut Gesetz sogar einen Rechtsanspruch auf die Zulage. Die Anträge auf Forschungszulage können bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.

Kleine und mittlere Unternehmen haben im Gegensatz zu Großunternehmen eine höhere Förderquote (35 %) der förderfähigen Aufwendungen. Dies bedeutet, dass KMU bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr an Forschungszulage erhalten können.

Trotz einer komplexen und zeitaufwendigen Antragstellung sind die Chancen auf Förderung deutlich höher als bei anderen Programmen, da die Erfolgsquote – insbesondere mit einem erfahrenen Forschungszulage-Berater an Ihrer Seite – besonders hoch ist.

Für wen lohnt sich die steuerliche Forschungszulage?

Die steuerliche Forschungszulage ist besonders attraktiv für:

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Start-ups, die noch keinen Gewinn ausweisen und dennoch innovative Projekte umsetzen wollen
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KMU, die regelmäßig technische Neuerungen oder Softwareentwicklungen realisieren
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Großunternehmen, die ihre Innovationsbudgets effizienter strukturieren möchten

Der Antrag auf Forschungszulage zur F&E-Förderung

Das zweistufige Antragsverfahren auf die F&E-Förderung im Rahmen der Forschungszulage ist vollständig digital und sieht wie folgt aus. Als Berater unterstützen wir Sie im gesamten Prozess:
01
Zuerst müssen Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz stellen.
02
Bei positiver Bescheinigung müssen die entstandenen förderfähigen Kosten dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden.

Fazit: Attraktive Fördersumme & klare Kriterien

Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe und Branche – eine attraktive Möglichkeit, ihre Forschungsaktivitäten finanziell zu unterstützen. Mit einer Maximalförderung von bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich ab 2024 können Unternehmen daher nicht nur finanzielle Entlastung erfahren, sondern auch ihre Innovationskraft stärken.

Die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung und die klaren Kriterien für förderfähige Projekte machen die Forschungszulage zu einem wichtigen Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu steigern.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen fachkundige Unterstützung durch einen Berater für die Forschungszulage benötigen, um alle Vorteile optimal zu nutzen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann

Geschäftsführender Gesellschafter
Banhoek Consulting: Ihre Experten für die Beantragung der Forschungszulage. Über 100  erfolgreiche Anträge, Erfolgsquote  >95%. Mehr als 30 Mio. € Förderung für unsere Kunden erzielt.   

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