Forschungszulage:  35% staatlicher Zuschuss für Ihre Innovationen

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) – offen für Unternehmen jeder Größe und Branche, unabhängig davon, ob sie Gewinn erzielen.
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Menschen. Projekte. Fortschritt.

Erfolgsgeschichten mit Banhoek Consulting

Tino Heidötting, Geschäftsführender Gesellschafter von medo check
Medo Check GbR

Gesundheit & Medizintechnik

Software & IT

Über Daten zu Therapie-Erfolgen

Personalisierte Trainingstherapie mit KI – und rund 370.000 € Forschungszulage für die Entwicklung.

Die Forschungszulage verschafft uns Freiräume zum Forschen – Banhoek hat die Argumente geliefert, die den Ausschlag gaben.

Tino Heidötting

Geschäftsführender Gesellschafter von medo check

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Eric Dörheit, CEO und Co-Founder der Data Spree GmbH
Data Spree GmbH

Industrie & Maschinenbau

Software & IT

KI statt Fließband-Kontrolle

Industrielle Bildverarbeitung mit Low-Code-KI: Forschungszulage schafft finanziellen Spielraum für die Entwicklung.

Dank Banhoek konnten wir eine hochkomplexe KI-Innovation durch staatliche Förderung refinanzieren – schnell, effizient und ohne Stress.

Eric Dörheit

CEO und Co-Founder der Data Spree GmbH

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Jens Meichsner und Niels Grabbert Geschäftsführer, stenon GmbH
Stenon GmbH

Agrartechnologie

Echtzeitwerte statt Laboranalyse

Bodendaten direkt auf dem Feld: Wie stenon seine komplexe Forschung für die Forschungszulage nachvollziehbar machte.

Banhoek hat unser Projekt auf den Punkt gebracht – komplex, international, förderfähig.

Jens Meichsner und Niels Grabbert

Geschäftsführer, stenon GmbH

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Dr. Karsten Jänsch, CEO der Datalyze Solutions GmbH
Datalyze Solutions GmbH

Industrie & Maschinenbau

Software & IT

KI optimiert Produktions-Planung

Flexible Personal- und Produktionsplanung mit KI. Die Bescheinigung gelang mit Banhoek im ersten Anlauf.

Mit Banhoek haben wir die Forschungszulage strategisch genutzt.

Dr. Karsten Jänsch

CEO der Datalyze Solutions GmbH

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Thomas Schneider, Geschäftsführer der inovoo GmbH
Inovoo GmbH

Software & IT

KI trifft Bürokratie – staatlich gefördert

Dokumente im Kontext verstehen und automatisch verarbeiten: Wie inovoo die Entwicklung von NOVO CxP fördern ließ.

Banhoek hat das Projekt smart geschnitten und passgenau bei den Gutachtern platziert!

Thomas Schneider

Geschäftsführer der inovoo GmbH

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Tristan Spilker, Chief of Staff bei der enneo GmbH
Enneo GmbH

Energie & Mobilität

Software & IT

KI, die Energieprozesse versteht

Ein Multi-Agent-System für die Energiewirtschaft: Wie aus technologischer Komplexität ein überzeugender Förderantrag wurde.

F&E bedeuten für uns, Grenzen auszutesten. Die Forschungszulage verschafft uns zusätzlichen planbaren Spielraum, diese Grenzen konsequent zu verschieben und Innovation in der Energiebranche voranzutreiben.

Tristan Spilker

Chief of Staff bei der enneo GmbH

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Welche Unternehmen sind berechtigt zur Beantragung der Forschungszulage?

Berechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die nicht von der Besteuerung befreit sind – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Branche. Das schließt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Großunternehmen ein, aus Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.

Einzige inhaltliche Voraussetzung: Das Unternehmen muss ein FuE-Vorhaben durchführen, das nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat und einer der drei oben beschriebenen Kategorien – Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – zuzuordnen ist.

Von der Steuer befreite Organisationen, etwa gemeinnützige, religiöse oder kulturelle Einrichtungen, sind ausgeschlossen, da die Forschungszulage steuerlich angerechnet wird und damit eine bestehende Steuerpflicht voraussetzt.

Mehr zu den formalen Details der Antragsberechtigung finden Sie in unserem Wissensartikel; wie die Beantragung selbst abläuft, erklären wir auf der Seite Forschungszulage beantragen.

100+ innovative Unternehmen vertrauen unseren Dienstleistungen

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), mit der Unternehmen einen Teil ihrer Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) steuerlich geltend machen können. Anders als klassische Fördermittel ist sie kein wettbewerblich vergebener Zuschuss, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Erfüllt ein Vorhaben die Fördervoraussetzungen, wird die Zulage auf die Steuerlast des Unternehmens angerechnet – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße.

Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus drei gesetzlich definierten Kategorien:

Grundlagenforschung

Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie der Gewinnung neuen Wissens dienen, ohne dass eine unmittelbare kommerzielle Anwendung im Vordergrund steht.

Industrielle Forschung
Planmäßiges Forschen mit dem Ziel, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen genutzt werden können, oder bestehende Produkte, Verfahren und Dienstleistungen wesentlich zu verbessern.

Experimentelle Entwicklung
Nutzung und Kombination vorhandenen wissenschaftlichen, technischen oder unternehmerischen Wissens zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – etwa in Form von Prototypen, Pilotprojekten oder Demonstrationsvorhaben.
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Höhe der Forschungszulage

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage (§ 4 FZulG). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können auf Antrag einen um 10 Prozentpunkte erhöhten Satz von 35 % erhalten – dieser höhere Satz gilt nicht automatisch, sondern muss gesondert beantragt werden.

Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr
begrenzt (bezogen auf die gesamte Unternehmensgruppe). Daraus ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 3 Millionen Euro jährlich (25 %) bzw. 4,2 Millionen Euro (35 % für KMU).

Die Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt: Die Zulage wird auf die zu zahlende Steuer angerechnet und ausgezahlt, wenn sie die Steuerlast übersteigt.

Was kann bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden?

Da die Forschungszulage nicht auf Branchen oder Themen beschränkt ist, können nicht nur klassische F&E-Vorhaben gefördert werden, sondern alle Entwicklungsprojekte der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, was eine umfassende F&E-Förderung ermöglicht.

Daher gehören zu den förderfähigen Ausgaben:
Eine aktivierte Checkbox
der Bruttoarbeitslohn der F&E-Beschäftigten
Eine aktivierte Checkbox
die Eigenleistungen von Einzelunternehmern (100 €/h ab 1.1.2026, max. 40 h/Woche)
Eine aktivierte Checkbox
70 % der Kosten für Auftragsforschung mit Sitz in der EU/im EWR
Eine aktivierte Checkbox
Abschreibungen auf ausschließlich für das FuE-Vorhaben genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter
Eine aktivierte Checkbox
eine Gemeinkostenpauschale von 20 % der Summe der vorgenannten Kostenarten (für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2025)
TIPP: Mit unserem Forschungszulagenrechner können Sie unverbindlich und anonym berechnen, wie hoch Ihre potenzielle Förderung ausfällt.

Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet Unternehmen in schwierigen Zeiten Investitionssicherheit. Mit erfüllten Voraussetzungen haben sie laut Gesetz sogar einen Rechtsanspruch auf die Zulage. Die Anträge auf Forschungszulage können bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Vergleich zu Großunternehmen einen höheren Fördersatz von 35 % statt 25 % beantragen. Dadurch können KMU bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr an Forschungszulage erhalten.

Trotz einer komplexen und zeitaufwendigen Antragstellung sind die Chancen auf Förderung deutlich höher als bei anderen Programmen, da die Erfolgsquote – insbesondere mit einem erfahrenen Forschungszulage-Berater an Ihrer Seite – besonders hoch ist.

FAQ zur steuerlichen Forschungszulage

Wie hoch ist die Forschungszulage?
25 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf Antrag 35 %. Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt, woraus sich eine maximale Forschungszulage von 3 Millionen Euro (regulär) bzw. 4,2 Millionen Euro (KMU) pro Jahr ergibt.
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Welche Kosten sind förderfähig?
Personalkosten der F&E-Beschäftigten, Eigenleistungen von Einzelunternehmern, 70 % der Kosten für Auftragsforschung mit Sitz in der EU/im EWR, Abschreibungen auf ausschließlich für das Vorhaben genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter sowie eine Gemeinkostenpauschale von 20 % der Summe dieser Kostenarten.
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Wird die Forschungszulage ausgezahlt oder mit der Steuer verrechnet?
Die Forschungszulage wird zunächst auf die vom Unternehmen zu zahlende Steuer angerechnet. Übersteigt der Zulagenbetrag die Steuerlast, wird der übersteigende Betrag vom Finanzamt ausgezahlt.
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Kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden?
Ja. Anträge können bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden, sofern die zugrunde liegenden FuE-Vorhaben nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und noch nicht verjährt sind.
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Welche Arten von Forschungsprojekten werden durch die Forschungszulage gefördert?
Gefördert werden Vorhaben aus drei Kategorien: Grundlagenforschung (Experimente oder wissenschaftliche Arbeiten zur Gewinnung neuen Wissens, das nicht unmittelbar kommerziell verwertbar ist), industrielle Forschung (Schaffung der Grundlagen für neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bzw. deren Weiterentwicklung) und experimentelle Entwicklung (Kombination oder Weiterentwicklung bereits vorhandener Produkte oder Verfahren).
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Der Antrag auf Forschungszulage zur F&E-Förderung

Das zweistufige Antragsverfahren auf die F&E-Förderung im Rahmen der Forschungszulage ist vollständig digital und sieht wie folgt aus. Als Berater unterstützen wir Sie im gesamten Prozess:
01
Zuerst müssen Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Forschungszulagengesetz stellen.
02
Bei positiver Bescheinigung müssen die entstandenen förderfähigen Kosten dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden.

Fazit: Attraktive Fördersumme & klare Kriterien

Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe und Branche – eine attraktive Möglichkeit, ihre Forschungsaktivitäten finanziell zu unterstützen. Mit einer Maximalförderung von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich ab 2024 können Unternehmen daher nicht nur finanzielle Entlastung erfahren, sondern auch ihre Innovationskraft stärken.

Die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung und die klaren Kriterien für förderfähige Projekte machen die Forschungszulage zu einem wichtigen Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu steigern.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen fachkundige Unterstützung durch einen Berater für die Forschungszulage benötigen, um alle Vorteile optimal zu nutzen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Dipl.-Kfm. Markus Pöhlmann

Geschäftsführender Gesellschafter
Banhoek Consulting: Ihre Experten für die Beantragung der Forschungszulage. Über 100  erfolgreiche Anträge, Erfolgsquote  >95%. Mehr als 30 Mio. € Förderung für unsere Kunden erzielt.   

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