Forschungszulage Innovationsbooster 2025

Mit dem Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung ein starkes Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen. Das Gesetzespaket umfasst eine Vielzahl an steuerlichen Erleichterungen und Anreizen. Von verbesserten Abschreibungsbedingungen über den Ausbau der Forschungszulage bis hin zur Absenkung der Körperschaftsteuer.
Das Ziel: Mehr Freiräume für Investitionen, weniger Bürokratie und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt. Erfahren Sie, welche konkreten Maßnahmen geplant sind, ab wann sie gelten und wie Unternehmen jetzt strategisch davon profitieren können.

Was ist der Innovationsbooster?

Der Innovationsbooster ist eine Erweiterung der bestehenden steuerlichen Forschungsförderung. Ziel ist es, Unternehmen schneller und unbürokratischer höhere Fördersummen für F&E-Vorhaben zur Verfügung zu stellen.

Im Fokus steht die Entlastung und Aktivierung von Unternehmen durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen, damit Forschung & Entwicklung und zukunftsweisende Investitionen nicht gebremst, sondern beschleunigt werden.

Egal ob Mittelständler, Startup oder Großkonzern: Der Innovationsbooster schafft neue Spielräume für unternehmerische Ideen und fördert Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und den technologischen Fortschritt am Standort Deutschland.

Was beinhaltet der Innovationsbooster?

Die wichtigsten Bestandteile:

Degressive Abschreibung (AfA): Für bewegliche Wirtschaftsgüter können Unternehmen in den Jahren 2025–2027 bis zu 30 % pro Jahr abschreiben. Das stärkt die Liquidität und Investitionsbereitschaft.

Förderung der E-Mobilität: Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge profitieren von einer Sonderabschreibung und einer erhöhten Preisgrenze von 100.000 € für steuerliche Vorteile bei Dienstwagen.

Ausbau der Forschungszulage: Ab 2026 steigt die Bemessungsgrenze für förderfähige F&E-Ausgaben auf 12 Millionen Euro.

Senkung der Körperschaftsteuer:  Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 % auf 10 % bis 2032 reduziert. Das schafft finanzielle Spielräume und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.

Ihre Vorteile mit dem Innovationsbooster

Der Innovationsbooster bietet Unternehmen in Deutschland eine einmalige Chance, ihre Investitionen strategisch zu planen und steuerlich optimal zu gestalten. Die Maßnahmen sind darauf ausgelegt, sofortige Entlastung zu schaffen und gleichzeitig langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.
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Liquidität stärken
Durch verbesserte Abschreibungsregeln und steuerliche Vergünstigungen steht Ihnen mehr Kapital zur Verfügung.
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Planungssicherheit gewinnen
Die schrittweise Senkung von Steuersätzen schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Ihre Unternehmensstrategie bis 2032.
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Innovationen fördern
Mit der erweiterten Forschungszulage profitieren Sie von höheren Fördersätzen und vereinfachten Verfahren – ideal für technologiegetriebene Projekte.

Forschungszulage einfach berechnen

Der Innovationsbooster ist verabschiedet und die steuerlichen Vorteile für Unternehmen sind offiziell auf dem Weg. Auch wenn einzelne Maßnahmen erst in den kommenden Jahren greifen, können Sie schon heute Klarheit über Ihre bestehende Forschungszulage gewinnen: Nutzen Sie unseren Forschungszulagen-Rechner und erhalten Sie in wenigen Schritten eine erste Einschätzung Ihrer Förderhöhe kostenlos, unverbindlich und direkt online.

Wer früh plant, profitiert schneller: Bereiten Sie Ihre Innovationsprojekte gezielt vor und sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Fördermittel.
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Partner für Fördermittel & Innovation

Als erfahrene Fördermittelberatung stehen wir an Ihrer Seite – nicht nur beim Antrag. Wir denken strategisch mit: Welche Projekte lassen sich kombinieren? Welche Fördertöpfe passen zusätzlich? Maximieren Sie Ihre Innovationsfinanzierung.
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Wer profitiert vom Innovationsbooster?

Der Innovationsbooster richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche, die in Deutschland investieren, forschen und wachsen wollen. Die steuerlichen Maßnahmen sind so konzipiert, dass sie sowohl kurzfristige Entlastung als auch langfristige Planungssicherheit bieten und damit eine breite Wirkung entfalten.

• Start-ups und junge Unternehmen
Profitieren von vereinfachtem Zugang zu Fördermitteln und steuerlichen Vorteilen, die ihre Innovationskraft stärken und den Markteintritt erleichtern.

• Mittelständische Betriebe
Erhalten gezielte Entlastungen, um Investitionen in Digitalisierung, neue Technologien und nachhaltige Mobilität schneller umzusetzen ohne Liquiditätsengpässe.

• Großunternehmen und Konzerne
Können ihre strategischen Investitionen effizienter planen und steuerlich optimieren, insbesondere bei umfangreichen F&E-Projekten und Infrastrukturmaßnahmen.

• Branchen mit hohem Innovationsbedarf
Ob Industrie, IT, Energie oder Mobilität überall dort, wo Zukunftstechnologien entwickelt und eingesetzt werden, schafft der Innovationsbooster neue Impulse.

Wichtige Termine und Ausblick

Der Innovationsbooster tritt schrittweise in Kraft und bietet Unternehmen bereits ab 2025 konkrete steuerliche Vorteile. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

Ab 2025: Start der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 30 % jährlich über drei Jahre. Auch die Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge wird eingeführt.

Ab 2026: Erhöhung der Bemessungsgrenze für die Forschungszulage auf 12 Millionen Euro.

Ab 2028: Beginn der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032.

Bis 2032: Vollständige Umsetzung aller Maßnahmen des Innovationsboosters mit langfristiger Wirkung auf Investitionsbereitschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität.
Ausblick:  Der Innovationsbooster ist Teil eines umfassenden steuerpolitischen Modernisierungsprozesses. Weitere strukturelle Reformen sind geplant, um die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Unternehmen sollten die kommenden Jahre aktiv nutzen, um Investitionen strategisch zu planen und die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.

Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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