Pressemitteilung

Klingbeils Steuererleichterung setzt neue Impulse für Unternehmensförderung

Gräfelfing, 4. Juni 2025 – Die Ankündigungen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zu umfassenden Steuererleichterungen haben in der Wirtschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Bis 2029 sollen Unternehmen um bis zu 17 Milliarden Euro entlastet werden. Für forschungsintensive Betriebe ergeben sich dadurch interessante neue Möglichkeiten, insbesondere in Kombination mit der bereits bestehenden Forschungszulage.

Was ist geplant?

Das Herzstück von Klingbeils Vorhaben sind Sonderabschreibungen von 30 Prozent für Investitionen, die zwischen Juli 2025 und Januar 2028 getätigt werden. Zusätzlich ist ab 2028 eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vorgesehen. Diese zeitlich begrenzte Regelung soll Unternehmen dazu bewegen, ihre Investitionen vorzuziehen. "Das ist durchaus ein Investitionsanreiz", erklärt Markus Pöhlmann Experte für Forschungsförderung und Geschäftsführer der Banhoek Consulting GmbH. "Wer in den nächsten drei Jahren in neue Labore oder Entwicklungsanlagen investiert, kann deutlich mehr abschreiben als bisher."

Wo die Forschungszulage ins Spiel kommt

Während die geplanten Sonderabschreibungen einmalige Investitionen betreffen, greift die Forschungszulage bei den laufenden Kosten für Forschung und Entwicklung. Seit der Erhöhung der Fördergrenze können Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr als förderfähige Kosten geltend machen und darauf einen direkten Zuschuss erhalten – 25 Prozent ihrer F&E-Ausgaben, bei kleinen und mittleren Unternehmen sogar 35 Prozent.

"Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass sie diese Möglichkeit haben", berichtet Markus Pöhlmann aus der Beratungspraxis. "Dabei ist das Verfahren inzwischen deutlich unkomplizierter geworden. Man kann sogar rückwirkend für die letzten vier Jahre einen Antrag stellen. "In der täglichen Arbeit sieht das Beratungsunternehmen oft, wie Betriebe zunächst skeptisch reagieren. "Am Anfang denken viele: Das ist bestimmt kompliziert oder passt nicht zu uns. Aber wenn wir dann gemeinsam schauen, welche Tätigkeiten förderfähig sind, sind die meisten überrascht, wie viel zusammenkommt." so der Experte.

Ein praktisches Beispiel

Ein mittelständisches Technologieunternehmen, das jährlich 3 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung ausgibt, könnte künftig folgendermaßen profitieren: Über die Forschungszulage erhält es als KMU 35 Prozent zurück, also 1,05 Millionen Euro jährlich. Investiert es zusätzlich in neue Prüfstände oder Entwicklungsanlagen, kann es diese zwischen 2025 und 2028 mit 30 Prozent Sonderabschreibung geltend machen. "Das macht schon einen spürbaren Unterschied in der Liquidität", sagt Markus Pöhlmann. "Manche Unternehmen können dadurch Projekte realisieren, die sie sonst verschoben hätten."

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Aus Sicht des Experten lohnt es sich für forschende Unternehmen, beide Instrumente im Blick zu behalten. "Die Forschungszulage läuft ja weiter, egal was mit den Sonderabschreibungen passiert", erklärt Markus Pöhlmann. "Deshalb sollte man das eine nicht gegen das andere ausspielen."

Praktisch bedeutet das: Wer ohnehin Investitionen in F&E-Infrastruktur plant, sollte diese möglichst in den Zeitraum 2025 bis 2028 legen. Gleichzeitig lohnt es sich zu prüfen, ob die laufenden Forschungsaktivitäten bereits optimal über die Forschungszulage gefördert werden.

Wie es weitergeht

Das geplante Steuerpaket (“Innovationsbooster”) wurde soeben vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage wird im Zweitraum 2026 bis 2030 von 10 auf 12 Mio. EUR erhöht, was eine weitere Verbesserung des Förderinstruments zur Folge hat. Beide Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung innovativer Unternehmen für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsstandorts.

Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für Investitionen in Forschung, Entwicklung und moderne Technologien – ein entscheidender Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.

 

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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