Pressemitteilung

Innovationsbooster 2025 ist beschlossen – das bringt die neue Forschungs- und Investitionsförderung

Gräfelfing, 11. Juli 2025 – Das vom Bundeskabinett beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm ist nun auch von Bundesrat verabschiedet worden. Neben weitreichenden Investitionsanreizen enthält das Gesetz eine erhebliche Stärkung der Forschungszulage, die innovative Unternehmen ab 2026 deutlich entlasten wird.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Erhöhung der Forschungszulage: ab 2026 steigt die Bemessungsgrenze der steuerlichen Forschungszulage auf 12 Millionen Euro für förderfähige F&E-Ausgaben
  • Beschleunigte Abschreibung von 30% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter (gültig vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027)
  • Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 % auf 10 % bis 2032 reduziert. Das schafft finanzielle Spielräume und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
  • Förderung betrieblicher E-Mobilität neu angeschaffte Elektrofahrzeuge profitieren von einer Sonderabschreibung und einer erhöhten Preisgrenze von 100.000 € für steuerliche Vorteile bei Dienstwagen.

Experteneinschätzung: „Ein Impuls, der mehr ist als Symbolpolitik“

Markus Pöhlmann Experte für Forschungsförderung und Geschäftsführer der Banhoek Consulting GmbH, begrüßt die Verabschiedung des Innovationsboosters ausdrücklich:  

„Mit der Kombination aus steuerlicher Forschungsförderung und Investitionsanreizen setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für den Standort Deutschland. Die Erhöhung der Bemessungsgrenze auf 12 Millionen Euro jährlich verschafft innovativen Unternehmen echten finanziellen Spielraum, um ambitionierte Forschungsprojekte umzusetzen. Und auch die geplante 30%-Abschreibung kann als Liquiditätsbooster wirken, besonders bei anstehenden Digitalisierungsvorhaben.“

Gleichzeitig betont Markus Pöhlmann, dass der Erfolg in der Anwendung liegt: „Die neuen Maßnahmen entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn Unternehmen sie strategisch einsetzen. Frühzeitige Planung und externe Beratung zahlen sich aus durch Effizienz und optimale Förderausschöpfung.“

Strategische Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung

Um die neuen Fördermaßnahmen optimal zu nutzen, gilt es, die erweiterten Fördermöglichkeiten strategisch anzuwenden und interne Prozesse entsprechend auszurichten.  

Timing optimieren: Unternehmen sollten ihre F&E-Projekte neu bewerten und gezielt prüfen, ob eine Verschiebung einzelner Aktivitäten in den Zeitraum ab 2026 mit höheren Fördersätzen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kombinationseffekte nutzen: Unternehmen, die ab Mitte 2025 in forschungsnahe Ausrüstung und E-Mobilität investieren, können durch Sofortabschreibungen kurzfristig Steuervorteile nutzen und diese Investitionen ab 2026 in geförderte F&E-Projekte überführen, mit bis zu 3,5 Mio. Euro Forschungszulage jährlich.

Innovation erweitern: Durch die angehobene Förderobergrenze lohnt sich nicht nur die Ausweitung bestehender F&E-Vorhaben, auch größere, bislang aufgeschobene Innovationsprojekte werden jetzt wirtschaftlich interessant.

Fazit

„Gerade für den innovationsgetriebenen Mittelstand ist dieses Paket ein echter Gamechanger,“ so der Experte. „Die erhöhte Förderung schafft Luft, um mutigere, zukunftsorientierte Projekte anzustoßen. Das bringt echten Innovationsschub. Dabei gilt jedoch der Grundsatz: Gesetze sind nur so gut wie ihre Umsetzung. Wer frühzeitig handelt, sich informiert und die neuen Spielräume gezielt nutzt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.“

Liebe Steuerberater,

Wir bieten eine umfassende, professionelle Begleitung Ihrer  Mandanten bei der  Innovationsförderung. Sie fokussieren sich auf ihre standesrechtlichen Leistungen, unsere Experten übernehmen alle Formalitäten der Forschungszulage.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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