Gräfelfing, 11. Juli 2025 – Das vom Bundeskabinett beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm ist nun auch von Bundesrat verabschiedet worden. Neben weitreichenden Investitionsanreizen enthält das Gesetz eine erhebliche Stärkung der Forschungszulage, die innovative Unternehmen ab 2026 deutlich entlasten wird.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Experteneinschätzung: „Ein Impuls, der mehr ist als Symbolpolitik“
Markus Pöhlmann Experte für Forschungsförderung und Geschäftsführer der Banhoek Consulting GmbH, begrüßt die Verabschiedung des Innovationsboosters ausdrücklich:
„Mit der Kombination aus steuerlicher Forschungsförderung und Investitionsanreizen setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für den Standort Deutschland. Die Erhöhung der Bemessungsgrenze auf 12 Millionen Euro jährlich verschafft innovativen Unternehmen echten finanziellen Spielraum, um ambitionierte Forschungsprojekte umzusetzen. Und auch die geplante 30%-Abschreibung kann als Liquiditätsbooster wirken, besonders bei anstehenden Digitalisierungsvorhaben.“
Gleichzeitig betont Markus Pöhlmann, dass der Erfolg in der Anwendung liegt: „Die neuen Maßnahmen entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn Unternehmen sie strategisch einsetzen. Frühzeitige Planung und externe Beratung zahlen sich aus durch Effizienz und optimale Förderausschöpfung.“
Strategische Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung
Um die neuen Fördermaßnahmen optimal zu nutzen, gilt es, die erweiterten Fördermöglichkeiten strategisch anzuwenden und interne Prozesse entsprechend auszurichten.
Timing optimieren: Unternehmen sollten ihre F&E-Projekte neu bewerten und gezielt prüfen, ob eine Verschiebung einzelner Aktivitäten in den Zeitraum ab 2026 mit höheren Fördersätzen wirtschaftlich sinnvoll ist.
Kombinationseffekte nutzen: Unternehmen, die ab Mitte 2025 in forschungsnahe Ausrüstung und E-Mobilität investieren, können durch Sofortabschreibungen kurzfristig Steuervorteile nutzen und diese Investitionen ab 2026 in geförderte F&E-Projekte überführen, mit bis zu 3,5 Mio. Euro Forschungszulage jährlich.
Innovation erweitern: Durch die angehobene Förderobergrenze lohnt sich nicht nur die Ausweitung bestehender F&E-Vorhaben, auch größere, bislang aufgeschobene Innovationsprojekte werden jetzt wirtschaftlich interessant.
Fazit
„Gerade für den innovationsgetriebenen Mittelstand ist dieses Paket ein echter Gamechanger,“ so der Experte. „Die erhöhte Förderung schafft Luft, um mutigere, zukunftsorientierte Projekte anzustoßen. Das bringt echten Innovationsschub. Dabei gilt jedoch der Grundsatz: Gesetze sind nur so gut wie ihre Umsetzung. Wer frühzeitig handelt, sich informiert und die neuen Spielräume gezielt nutzt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.“
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