
Das Wichtigste in Kürze
• Der gesetzliche Fördersatz beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage – KMU können auf Antrag 35 % ansetzen, automatisch gilt der Bonus nicht.
• Bis zu vier Kostenarten fließen in die Bemessungsgrundlage ein: Personalkosten, Eigenleistungen, Auftragsforschung und Abschreibungen.
• Seit 2026 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % automatisch hinzu – ohne Einzelnachweis für Miete, IT oder Lizenzen.
• Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € pro Jahr und Unternehmensgruppe begrenzt, daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von bis zu 4,2 Mio. € (KMU) bzw. 3 Mio. € (regulär).
Die Formel dahinter ist einfach: Bemessungsgrundlage × Fördersatz. Der gesetzliche Fördersatz beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich 10 Prozentpunkte beantragen und kommen damit auf 35 % – dieser Zuschlag wird nicht automatisch gewährt, sondern muss aktiv beantragt werden.
• KMU-Kriterien: weniger als 250 Beschäftigte sowie entweder ein Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme bis 43 Mio.€
• Verbundbetrachtung: hält ein Investor Mehrheitsanteile, werden alle verbundenen Unternehmen bei der KMU-Prüfung zusammengerechnet – ein kleines Unternehmen kann so den KMU-Status verlieren
Bis zu vier Kostenarten bildengemeinsam die Bemessungsgrundlage, auf die anschließend der Fördersatz von 25 % bzw. 35 % angewendet wird:
Wichtig für Abschreibungen: Es gibt keinen eigenen, niedrigeren Fördersatz für Wirtschaftsgüter – sie fließen wie Personalkosten in voller Höhe in die Bemessungsgrundlage ein und werden mit dem allgemeinen Fördersatz von 25 % bzw. 35 % verrechnet.
Ein Software-Unternehmen mit KMU-Status beschäftigt zwei Vollzeit-Entwickler in einem abgegrenzten F&E-Projekt. Durchschnittliches Bruttogehalt: 75.000 € pro Jahr, pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: 20 %.
1. Personalkosten: 2 × 75.000 € × 1,20 = 180.000 €
2. Gemeinkostenpauschale (20 % auf 180.000 €): 36.000 €
3. Bemessungsgrundlage: 180.000 € + 36.000 € = 216.000 €
4. Forschungszulage bei 35 % KMU-Fördersatz: 216.000 € × 0,35 = 75.600 €
Für eine Einschätzung Ihres eigenen Vorhabens nutzen Sie unseren Forschungszulage-Rechner – die Beispielrechnung hier dient nur der Veranschaulichung der Methodik.
• Kosten, die bereits über ein anderes staatliches Förderprogramm finanziert werden – dieselbe Kostenstunde darf nur einmal gefördert werden. Mehr dazu in Kombination mit anderen Förderprogrammen.
• Aufwendungen ohne klaren Bezug zu einem eindeutig abgegrenzten F&E-Projekt
• Wirtschaftsgüter, die nicht ausschließlich, sondern nur anteilig für das F&E-Vorhaben genutzt werden (z. B. auch für die Serienproduktion)
Neben den Kostenarten muss auch die Tätigkeit selbst einer von drei gesetzlich definierten FuE-Kategorien zugeordnet werden können:
• Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten dienen
• Industrielle Forschung: planmäßiges Forschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte,Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende wesentlich zu verbessern – einschließlich Prototypen in Laborumgebung
• Experimentelle Entwicklung: der Erwerb, die Kombination und Nutzung vorhandener Kenntnisse mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln – z. B.Prototypen, Pilotprojekte oder Validierung unter realen Einsatzbedingungen. Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten oder Prozessen zählen nicht dazu.
Diese Tätigkeiten müssen eineindeutig definiertes, abgegrenztes Projekt bilden, auf technische Innovation oder erhebliche Verbesserungen abzielen und ein gewisses Maß an wissenschaftlicher oder technischer Unsicherheit bergen – siehe dazu auch Welche Förderkriterien müssen erfüllt sein?.
Gilt der 35 %-Fördersatz fürKMU automatisch?
Nein. Der KMU-Zuschlag von 10 Prozentpunkten muss aktiv beantragt werden und gilt nicht automatisch, auch wenn ein Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt.
Was ist die neue Gemeinkostenpauschale?
Seit 2026 dürfen zusätzlich 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen (Personal, Eigenleistung, Auftragsforschung, Abschreibungen) pauschal als Gemeinkosten angesetzt werden – ohne dass Miete, IT-Kosten oder Lizenzen einzeln nachgewiesen werden müssen.
Zählt Auftragsforschung im Ausland auch zur Bemessungsgrundlage?
Nur, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder im EWR hat. Für Aufträge außerhalb dieses Raums ist die Auftragsforschung nicht förderfähig.
Kann ich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Grundsätzlich ja, aber nicht für dieselben Kosten – eine Doppelförderung derselben Aufwendungen ist ausgeschlossen. Details dazu in unserem Artikel Kombination mit anderen Förderprogrammen.
Die Forschungszulage bietet eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in FuE investieren – vorausgesetzt, Kostenarten und Tätigkeiten sind korrekt zugeordnet und sauber dokumentiert. Als spezialisierte Beratung für die Forschungszulage unterstützen wir Sie in allen Aspekten der Beantragung – erfolgsbasiert und bei einer Erfolgsquote von 95 % über mehr als 100 begleitete Projekte.

Wir bieten eine umfassende, professionelle Begleitung Ihrer Mandanten bei der Innovationsförderung. Sie fokussieren sich auf ihre standesrechtlichen Leistungen, unsere Experten übernehmen alle Formalitäten der Forschungszulage.




