Häufige Missverständnisse bei der Forschungszulage-Beratung
Werden nur große Forschungsvorhaben gefördert?
Nein. Auch kleinere, iterative Entwicklungsprojekte – etwa im Softwarebereich – können förderfähig sein. Entscheidend ist der innovative Charakter des Projekts, nicht sein Umfang.
Muss ein Forschungslabor vorhanden sein, um gefördert zu werden?
Nein. Entscheidend ist der innovative Charakter der Tätigkeit, nicht die physische Ausstattung. Auch Entwicklungsarbeit am Schreibtisch oder in der Produktion kann förderfähig sein.
Kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden?
Ja. Anträge können bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden, sofern die Projekte noch nicht verjährt sind (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Für welche Unternehmen lohnt sich eine Forschungszulage-Beratung?
Für Unternehmen jeder Größe und Branche – vom Start-up bis zum Großkonzern, aus Industrie, Software, Medizintechnik, Maschinenbau oder anderen technologiegetriebenen Branchen. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Innovationskraft des Projekts.
Was kostet eine Forschungszulage-Beratung?
Banhoek Consulting arbeitet nach dem Erfolgsprinzip: Die Kosten fallen nur an, wenn die Forschungszulage tatsächlich bewilligt wird. Die genaue Kostenstruktur wird im kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch individuell besprochen.