
Die Forschungszulage gewinnt 2026 an Bedeutung und das aus gutem Grund. Sie ist eines der wenigen Förderinstrumente, das Unternehmen in Deutschland zugleich Rechtsanspruch, Planungssicherheit und breite Anwendbarkeit bietet. Im Gegensatz zu klassischen Zuschussprogrammen ist sie weder von Wettbewerbsverfahren noch von begrenzten Budgets abhängig: Wer die Kriterien erfüllt, erhält die Förderung, unabhängig von Branche, Größe oder wirtschaftlicher Situation.
Angesichts steigender Kosten, Transformationsdruck und unsicherer Märkte bietet diese Verlässlichkeit vielen Unternehmen dringend benötigte Stabilität. Zugleich bleibt die Forschungszulage technologisch offen: Von Industrie 4.0 über Medizintechnik und Softwareentwicklung bis hin zu neuen Materialien oder Prozessinnovationen, die Bandbreite förderfähiger Projekte ist außergewöhnlich groß.
Mit den ab 2026 geltenden Reformen wird das Instrument zudem politisch aufgewertet. Höhere Bemessungsgrenzen, eine Gemeinkostenpauschale und realistischere Stundensätze machen die Förderung nicht nur attraktiver, sondern auch deutlich einfacher in der Anwendung. Die Bundesregierung signalisiert damit klar, dass die Forschungszulage langfristig ein zentrales Element der Innovationsförderung in Deutschland sein soll.
Gleichzeitig beseitigt die Reform Schwachstellen der bisherigen Regelung. Bisher waren Bemessungsgrenzen für forschungsintensive Unternehmen zu niedrig, Gemeinkosten schwer nachweisbar und Eigenleistungen oft unrealistisch bewertet. Die Neuregelungen 2026 setzen genau hier an: Sie reduzieren den bürokratischen Aufwand und erhöhen die finanzielle Wirksamkeit - ein wichtiger Schritt, um Deutschlands Position im globalen Innovationswettbewerb zu stärken.
Die förderfähigen Aufwendungen steigen von bisher 10 Millionen auf 12 Millionen Euro pro Unternehmensverbund und Wirtschaftsjahr. Diese Erhöhung um 20 Prozent führt zu entsprechend höheren maximalen Zulagenbeträgen:
Diese Anhebung ermöglicht insbesondere forschungsintensiven Mittelständlern und Großunternehmen, ihre FuE-Aufwendungen vollständiger über die Forschungszulage abzubilden. Unternehmen, die bisher an die Fördergrenze stießen, können nun zusätzliche 500.000 bis 700.000 Euro Zulage pro Jahr realisieren.
Einführung der Gemeinkostenpauschale
Ab 2026 wird eine pauschale Berücksichtigung von Gemeinkosten in Höhe von 20 Prozent auf förderfähige Personalkosten und Eigenleistungen eingeführt. Diese Regelung vereinfacht die Antragstellung erheblich, da detaillierte Einzelnachweise für indirekte Kosten entfallen.
Zu den typischerweise durch die Pauschale abgedeckten Positionen gehören:
Für ein Unternehmen mit 500.000 Euro förderfähigen Personalkosten bedeutet dies automatisch zusätzliche 100.000 Euro Bemessungsgrundlage ohne separaten Nachweis. Bei 25 Prozent Fördersatz resultiert daraus eine zusätzliche Zulage von 25.000 Euro.
Anpassung des kalkulatorischen Stundensatzes
Der maximale Stundensatz für die Eigenleistung von Gesellschafter, Geschäftsführer, Einzelunternehmer und Mitunternehmer wird von 70 Euro auf 100 Euro angehoben. Diese Anpassung trägt der Tatsache Rechnung, dass hochqualifizierte Unternehmer erhebliche Arbeitszeit in FuE-Projekte investieren, ohne sich entsprechende Gehälter auszuzahlen.
Für Start-ups und kleinere Unternehmen ist diese Änderung besonders relevant: Bei 1.000 Stunden FuE-Tätigkeit eines Gesellschafters erhöht sich die förderfähige Bemessungsgrundlage von 70.000 Euro auf 100.000Euro – eine Steigerung um 30.000 Euro, die bei 25 Prozent Fördersatz zu 7.500Euro zusätzlicher Zulage führt.
Fortbestand der Förderung von Investitionsgütern
Forschungsrelevante Investitionsgüter wie Laborausstattung, Messgeräte und spezielle Maschinen bleiben auch unter der neuen Regelung förderfähig. Voraussetzung ist die eindeutige Zuordnung zu einem anerkannten FuE-Vorhaben.
Diese Kontinuität ist für kapitalintensive Forschungsbereiche essentiell, in denen ohne entsprechende Ausrüstung keine Entwicklungsarbeit möglich ist. Die Herausforderung liegt in der sauberen Abgrenzung zwischen Forschungseinsatz und produktiver Nutzung, ein Aspekt, der in der Dokumentation besondere Sorgfalt erfordert.
Universeller Förderanspruch
Die Forschungszulage steht weiterhin allen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche zu. Entscheidend ist ausschließlich die Durchführung förderfähiger FuE-Projekte nach § 2 FZulG.
Rückwirkende Antragstellung
Unternehmen können Projekte bis zu vier Jahre rückwirkend zur Förderung anmelden. Diese Regelung bietet insbesondere jenen Betrieben Chancen, die in der Vergangenheit Forschung betrieben haben, ohne die Fördermöglichkeit zu kennen oder zu nutzen.
Bescheinigungsverfahren durch die BSFZ
Das zweistufige Verfahren mit Bescheinigung der FuE-Eigenschaft durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und anschließender Steuerfestsetzung durch das Finanzamt bleibt bestehen. Dieses System gewährleistet die fachliche Prüfung der FuE-Projekte.
Bewertungsspielräume der BSFZ
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben verbleibt bei der Beurteilung, ob ein Projekt die Voraussetzungen für FuE erfüllt, ein Ermessensspielraum. Die BSFZ prüft insbesondere:
Ablehnungen oder Teilablehnungen resultieren häufig aus unzureichender Dokumentation oder unklarer Abgrenzung zwischen Forschung und routinemäßiger Entwicklung.
Dokumentationsanforderungen
Die sachgerechte Projektdokumentation bleibt erfolgskritisch. Erforderlich sind:
Lückenhafte oder nachträglich erstellte Dokumentationen führen regelmäßig zu Kürzungen oder vollständigen Versagungen der Zulage.
Rückforderungsrisiken
Fehlerhafte Anträge können zu Rückforderungen bereits ausgezahlter Zulagen führen – inklusive Zinsen. Häufige Fehlerquellen sind:
Die Inanspruchnahme spezialisierter Fördermittelberatung ist daher nicht nur bei Erstanträgen, sondern auch bei komplexen Unternehmensstrukturen und Projektkonstellationen zu empfehlen.
Chemieunternehmen profitieren überproportional von der Gemeinkostenpauschale. Die hohen indirekten Kosten für Laborbetrieb, Sicherheitseinrichtungen und Analytik lassen sich nun ohne aufwendige Einzelnachweise geltend machen. Die erhöhte Bemessungsgrundlage ermöglicht zudem die vollständige Abbildung langfristiger Entwicklungsprojekte, die häufig mehrjährig angelegt sind und substanzielle Ressourcen binden.
Automobilzulieferer
Die Transformation zur Elektromobilität erfordert massive FuE-Investitionen. Die Erhöhung auf 12 Millionen Euro Bemessungsgrundlageermöglicht es mittelgroßen Zulieferern, ihre umfangreichen Entwicklungsprogramme vollständig über die Forschungszulage abzubilden. Insbesondere die Entwicklung von Batterie-Management-Systemen, Leistungselektronik und Softwarearchitekturen verursacht Aufwendungen, die die bisherigen Grenzen regelmäßig überschritten.
Start-ups und Medizintechnik
Junge Unternehmen, in denen Gründer den Großteil der Forschungsarbeit leisten, gewinnen durch den erhöhten Stundensatz erheblich. Inder Medizintechnik, wo regulatorische Anforderungen lange Entwicklungszyklen bedingen, stellt die verbesserte Förderung einen substantiellen Liquiditätsvorteil dar. Die Kombination aus höherem Stundensatz und Gemeinkostenpauschale kann in der kritischen Frühphase entscheidend für die Finanzierbarkeit von Projekten sein.
Metallindustrie und Werkstoffforschung
Unternehmen der Metallverarbeitung mit eigenen Entwicklungsabteilungen können die höheren Obergrenzen nutzen, um komplexe Projekte zur Entwicklung neuer Legierungen, Beschichtungsverfahren oder Fertigungstechnologien vollständig zu fördern. Die Gemeinkostenpauschale reduziert den Aufwand für die Zuordnung von Prüfständen, Testeinrichtungen und Analytiklaboren erheblich.
Überprüfung der FuE-Systematik
Die Neuregelungen sollten Anlass sein, die eigene FuE-Strategie zu überprüfen:
Anpassung der Kostenrechnung
Die Gemeinkostenpauschale erfordert möglicherweise Anpassungen in der internen Kostenrechnung. Es ist zu prüfen, ob die pauschale Berücksichtigung vorteilhafter ist als die Einzelnachweise oder ob eine Mischkalkulation optimale Ergebnisse liefert.
Rückwirkende Prüfung
Unternehmen sollten ihre FuE-Aktivitäten der vergangenen vier Jahre analysieren. Die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung eröffnet erhebliche Nachholpotenziale, insbesondere wenn Projekte durchgeführt, aber nicht zur Förderung angemeldet wurden.
Timing der Antragstellung
Bei umfangreichen Projekten, die sich über den Jahreswechsel erstrecken, kann das Timing der Antragstellung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Projekte, die noch in 2025 bescheinigt werden, unterliegenden alten Regelungen. Eine strategische Planung der Bescheinigungsanträge kann die Vorteile der Neuregelung maximieren.
Bestandsaufnahme und Gap-Analyse
Unternehmen sollten zeitnah eine Bestandsaufnahme ihrer FuE-Aktivitäten vornehmen und den potenziellen Förderbetrag unter den neuen Regelungen kalkulieren. Dabei sind folgende Fragen zu klären:
Professionalisierung der Antragstellung
Angesichts der gestiegenen Komplexität und der höheren potenziellen Zulagen empfiehlt sich die Einbindung spezialisierter Berater. Diese können:
Etablierung interner Prozesse
Für eine nachhaltige Nutzung der Forschungszulage sollten Unternehmen interne Prozesse etablieren:
Die Neuerungen im Forschungszulagengesetz ab 2026 stellen eine substanzielle Verbesserung der FuE-Förderung in Deutschland dar. Die Kombination aus höheren Bemessungsgrenzen, vereinfachter Gemeinkostenabrechnung und realistischerer Bewertung von Eigenleistungen adressiert zentrale Schwachstellen der bisherigen Regelung.
Für forschende Unternehmen ergeben sich daraus konkrete finanzielle Vorteile, die je nach Projektvolumen und Unternehmensstruktur sechsstellige Beträge erreichen können. Die Reform macht die Forschungszulage zu einem noch attraktiveren Instrument der Innovationsfinanzierung.
Gleichzeitig bleiben die grundsätzlichen Anforderungen an Projektqualität und Dokumentation bestehen. Unternehmen, die die Neuregelungen optimal nutzen wollen, sollten ihre FuE-Strategie überprüfen, interne Prozesse anpassen und bei Bedarf externe Expertise einbinden.
Die Forschungszulage 2026 bietet erhebliche Chancen – ihre Realisierung erfordert jedoch strategische Planung und professionelle Umsetzung.
Nutzen Sie die erweiterten Chancen der Forschungszulage. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, identifizieren die besten Ansatzpunkte für Ihre Projekte und begleiten Sie rechtssicher und effizient, sodass die neuen Spielräume ab 2026 optimal genutzt werden und Ihr Fördererfolg maximiert wird.

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